KIBiS – Landkreis Diepholz

Was ist Selbsthilfe?

Fragen & Antworten

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl einer passenden Selbsthilfegruppe im Landkreis Diepholz, bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe oder beraten Sie im Allgemeinen rund um das Thema Selbsthilfe.

Förderung

Förderung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nach § 20h SGB V

Die Selbsthilfeförderung ist eine Gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände. Gefördert werden gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen nach den Grundlagen des § 20 h Sozialgesetzbuch (SGB V) 

Auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung in Niedersachsen können alle aktuellen Förderanträge heruntergeladen werden: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de

Selbsthilfeförderung nach § 45d SGB XI durch die Pflegekassen

Gefördert werden Selbsthilfegruppen in denen mindestens sechs Mitglieder selbst in einen Pflegegrad eingestuft sind oder zuhause einen eingestuften Pflegebedürftigen pflegen.

Ihre Gruppe ist an dieser Finanzierungsmöglichkeit interessiert, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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